Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsberatung seit 1965
Sie haben eine Kündigung erhalten? Ab Zugang läuft eine Frist von nur drei Wochen, um sich gerichtlich zu wehren. Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Die Frist
Reichen Sie innerhalb dieser Frist keine Klage ein, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam – unabhängig davon, ob sie inhaltlich überhaupt zulässig war. Spätere Einwände sind dann ausgeschlossen.
Auch eine offensichtlich fehlerhafte Kündigung wird wirksam, wenn die Klage zu spät eingereicht wird. Eine schnelle Erstberatung sichert Ihre Optionen.
Leistungen
Prüfung der Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, Fristwahrung und Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht.
Verhandlung einer angemessenen Abfindung – außergerichtlich oder im Gütetermin, abhängig von Betriebszugehörigkeit, Alter und Gehalt.
Bewertung von Aufhebungsverträgen vor Unterschrift, insbesondere im Hinblick auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Begleitung durch Gütetermin und – falls erforderlich – Kammertermin vor dem Arbeitsgericht.
Warum wir
Die Kanzlei berät und vertritt seit 1965 Mandanten im Arbeitsrecht. Moritz Raspe führt diese Tradition als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht fort.

Moritz Raspe
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Verkehrsrecht
Erfahrung
Seit 1965 arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung in Hagen und nun auch in Neuss
Fachanwalt
Moritz Raspe ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt regelmäßig vor dem Arbeitsgericht.
Erreichbarkeit
Antwort innerhalb eines Werktages, Termine vor Ort oder online über Microsoft Teams.
Klarheit
Verständliche Einschätzung Ihrer Situation – ohne unnötige Fachsprache.
Ablauf
Wir klären sofort, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt.
Einschätzung Ihrer Kündigung und der Erfolgsaussichten.
Fristgerechte Klage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Verhandlung – häufig mit dem Ziel einer Abfindung.
FAQ
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Maßgeblich ist der Tag des tatsächlichen Zugangs, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Die Kosten werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert der Angelegenheit abgerechnet. Besteht eine Rechtsschutzversicherung für berufliche Themen, übernimmt diese die Kosten häufig. Wir fragen gerne bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach dem Deckungsschutz.
Jain. Häufig kann nach Erhebung der Klage und noch vor dem ersten Verhandlungstermin mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung verhandelt werden. Außerdem endet der Großteil der Kündigungsschutzverfahren bereits im Gütetermin mit einer Einigung.
Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen.
Ja. Beratungstermine sind auch online über Microsoft Teams möglich, die Vertretung erfolgt je nach Zuständigkeit am jeweiligen Arbeitsgericht.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb eines Werktages und klären die nächsten Schritte.
Rechtsanwälte in Hagen und Neuss. Vertrauen. Engagement. Erfahrung. — seit 1965.
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Fr 9–12:30 Uhr
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