Schwerpunkt
Anwalt für
Haftungsrecht.
Schadensersatz, Schmerzensgeld, Arzthaftung — wir setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Hagen & Neuss.
Überblick
Haftungsrecht Hagen - Schadensersatz & Schmerzensgeld durchsetzen.
Die Bandbreite von Haftungsfällen ist so bunt wie das Leben selbst. Haftungsrechtliche Probleme ergeben sich nicht nur bei Verkehrsunfällen oder Beratungsfehlern — sondern überall dort, wo jemand einen Schaden verursacht hat und dafür einstehen muss.
Die Schwierigkeit in Haftungsfällen besteht regelmäßig darin, die exakten Maßstäbe zu erkennen, an denen ein etwaiger Pflichtenverstoß gemessen wird. Bei interdisziplinären Überschneidungen — etwa bei ärztlichen Behandlungsfehlern — verfügen wir über ein Netzwerk kompetenter Kooperationspartner. Sie können sich im Bereich des Haftungsrechts auf unsere Expertise verlassen.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen im Haftungsrecht.
Abwehr von Schadensersatzforderungen
Abwehr von Schadensersatzforderungen aller Art — außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren auf Passivseite.
Schadensversicherungsrecht
Schadensversicherungsrecht — insbesondere im Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherung, inkl. Deckungsfragen.
Schadensersatz & Schmerzensgeld
Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen — auch bei Körperschäden und Dauerschäden.
Steuerberater- & Wirtschaftsprüferhaftung
Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei Beratungsfehlern — Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Kapitalanlageberatung
Haftung bei Kapitalanlageberatung und -vermittlung — fehlgeschlagene Investments, fehlerhafte Risikoaufklärung, Prospekthaftung.
Architekten- & Ingenieurshaftung
Haftungsfragen bei Planungs- und Ausführungsfehlern im Bauwesen — Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.
Arzthaftung
Arzthaftung bei Diagnose- und Behandlungsfehlern — wir arbeiten mit einem Netzwerk medizinischer Sachverständiger zusammen.
Prozessführung
Umfangreiche Erfahrung in der gerichtlichen Prozessführung in Aktiv- und Passivprozessen — gemeinsam erarbeiten wir Ihre Prozessstrategie.
Geltendmachung von Ansprüchen
Schadensersatz geltend machen - Außergerichtlich & vor Gericht.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen aller Art — gleich ob im außergerichtlichen Bereich oder im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Insbesondere in der Prozessführung in sogenannten Aktivprozessen verfügen wir über umfangreiche und langjährige Erfahrungen.
Haftungsrechtliche Probleme ergeben sich nicht nur bei unerfüllten Verkehrssicherungspflichten — wie dem Verstoß gegen Räum- und Streupflichten im Winter — sondern auch bei Beratungsfehlern von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Kapitalanlageberatern, bei ärztlichen Diagnose- und Behandlungsfehlern sowie bei vertragswidrigem Verhalten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Prozessstrategie, um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können.
Abwehr von Ansprüchen
Haftungsansprüche abwehren - Unberechtigte Forderungen stoppen.
Auch die Abwehr von Haftungs- bzw. Schadensersatzansprüchen gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. In diesem Bereich blicken wir auf langjährige Beziehungen zur Versicherungswirtschaft zurück — vor allem im Bereich der Schadensversicherungen. Seit vielen Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsgruppen und deren Versicherungsnehmer in gerichtlichen Verfahren bei der Anspruchsabwehr.
Unser Know-how stellen wir jedoch nicht exklusiv unseren Versicherungsmandanten zur Verfügung: Wenn Sie als Einzelperson oder Unternehmen zu Unrecht in Haftung genommen werden, finden Sie bei uns die erforderliche Unterstützung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Haftungsrecht.
Ich vermute einen Behandlungsfehler — was kann ich tun?
Lassen Sie die Unterlagen und Befunde von uns prüfen. Wir arbeiten mit medizinischen Sachverständigen zusammen, die den Sachverhalt fachkundig beurteilen können. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme — ohne Kostenrisiko im Erstgespräch.
Mein Steuerberater hat einen Fehler gemacht — haftet er dafür?
Ja, wenn der Fehler kausal für Ihren Schaden war und der Berater seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haften für Beratungsfehler. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen.
Jemand fordert Schadensersatz von mir — zu Unrecht. Was tun?
Reagieren Sie nicht voreilig und zahlen Sie nichts, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Wir prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, und leiten die Abwehr ein — außergerichtlich oder vor Gericht.
Wie hoch ist mein Schmerzensgeldanspruch?
Das hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Behandlungsdauer und den Dauerschäden ab. Es gibt keine feste Formel — aber wir kennen die relevante Rechtsprechung und können Ihnen eine realistische Einschätzung geben.
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie zu Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
