Schwerpunkt
Anwalt für
Versicherungsrecht.
Versicherung zahlt nicht? Wir prüfen die Leistungsablehnung und setzen Ihre Ansprüche durch — Hagen & Neuss. Kostenlose Erstprüfung.
Überblick
Versicherungsrecht Hagen - Wenn die Versicherung nicht zahlt.
Besonders bei bestehenden Versicherungsvertragsverhältnissen kann es zu Streit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer kommen. Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist die Auseinandersetzung mit einer Versicherung in aller Regel ein ungleicher Kampf.
Die Versicherung kann es sich in aller Regel leisten, über längere Zeit einen Streit vor Gericht auszufechten. Umso wichtiger ist es, gerade im Bereich der Prozessführung einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben. Mit uns haben Sie einen solchen Partner.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen im Versicherungsrecht.
Schadensversicherung
Recht der Schadensversicherung — Leistungsablehnung, Regulierungsstreitigkeiten, Deckungsfragen gegenüber dem Versicherer.
Sachversicherung
Recht der Sachversicherung — Hausrat, Gebäude, Betriebsinhalte. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.
Rechtsschutzversicherung
Recht der Rechtsschutzversicherung — Deckungsanfragen, Ablehnung der Kostenzusage, Auslegung des Versicherungsschutzes.
Personenversicherung
Recht der Personenversicherung — Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung. Leistungsablehnung und Streitigkeiten mit dem Versicherer.
Gebäude- & Unfallversicherung
Gebäudeversicherung und Unfallversicherung — Schadensregulierung, Leistungsablehnung, Streitigkeiten über den Versicherungsumfang.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung — Durchsetzung von Rentenansprüchen, Abwehr von Leistungseinstellungen, Anfechtung durch den Versicherer.
Lebensversicherung
Lebensversicherung — Rückkaufswert, Widerruf, fehlerhafte Beratung beim Abschluss, Streitigkeiten mit dem Versicherer.
Prozessführung
Prozessführung — insbesondere im Passivprozess bei der Abwehr fingierter Schadensfälle. Langjährige Beziehungen zur Versicherungswirtschaft.
Leistungsablehnung
Leistungsablehnung anfechten - Ihre Rechte als Versicherungsnehmer.
Viele Versicherungsnehmer akzeptieren eine Leistungsablehnung ihrer Versicherung, ohne diese rechtlich prüfen zu lassen. Das ist häufig ein Fehler — denn Versicherungen lehnen Leistungen nicht immer zu Recht ab. Ob formale Begründungen, unklare Vertragsbedingungen oder strittige Schadensbewertungen: Wir prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist.
Gerade in komplexen Schadenfällen — etwa bei Berufsunfähigkeit, größeren Gebäudeschäden oder nach Verkehrsunfällen — lohnt sich anwaltliche Unterstützung. Wir vertreten Sie außergerichtlich gegenüber der Versicherung und, wenn nötig, vor Gericht.
Abwehr fingierter Schäden
Fingierte Schadensfälle abwehren - Erfahrung aus Jahrzehnten.
In diesem Bereich blicken wir auf langjährige Beziehungen zur Versicherungswirtschaft zurück. Seit vielen Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsgruppen und deren Versicherungsnehmer in gerichtlichen Verfahren — insbesondere bei der Abwehr fingierter Schadensfälle.
Fingierte oder manipulierte Schadensfälle sind ein erhebliches Problem in der Versicherungswirtschaft. Unsere Erfahrung in der Beweisführung und in der gerichtlichen Durchsetzung hilft, unberechtigte Ansprüche effektiv abzuwehren.
Warten Sie nicht
Häufige Fragen zum Versicherungsrecht.
Meine Versicherung hat die Leistung abgelehnt — was kann ich tun?
Lassen Sie die Ablehnung anwaltlich prüfen, bevor Sie sie akzeptieren. Versicherungen lehnen Leistungen nicht immer zu Recht ab. Wir prüfen den Sachverhalt und die Versicherungsbedingungen und sagen Ihnen, ob und wie Sie vorgehen können.
Meine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die Zahlungen ein — was tun?
Eine Einstellung der Leistungen muss begründet werden und ist nicht immer rechtmäßig. Wir prüfen die Einstellungsbegründung und vertreten Sie gegenüber der Versicherung — außergerichtlich oder vor Gericht.
Deckt meine Rechtsschutzversicherung diesen Fall?
Das hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Wir prüfen den Deckungsumfang für Sie und stellen bei Bedarf die Deckungsanfrage direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kann ich eine alte Lebensversicherung noch widerrufen?
Unter Umständen ja — wenn die Widerrufsbelehrung beim Abschluss fehlerhaft war, kann das Widerrufsrecht auch Jahre später noch bestehen. Wir prüfen den konkreten Vertrag und die Möglichkeiten für Sie.
Leistungsablehnung
Lassen Sie die Ablehnung anwaltlich prüfen — oft ist sie nicht gerechtfertigt.
